Liegenschaftsvermessungen
Rechtsgrundlage für die Festsetzung und Berechnung der Gebühren
für Liegenschaftsvermessungen sind das Landesgebührengesetz (LgebG) vom 14. Dezember 2004 (Gbl. S. 895) und die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung MLR - GebVO MLR) vom 14. Februar 2007, zuletzt geändert durch die Verordnung vom
09. April 2015 (Gbl. S. 278).
Ingenieurvermessungen
Die Kosten für Ingenieurvermessungen sind abhängig vom jeweiligen Projekt.
Bitte fordern Sie eine individuelle Kostenübersicht an.